VEREINSRECHT

„Wie fruchtbar ist der kleinste Kreis, wenn man ihn wohl zu pflegen weiß.“
(Johann Wolfgang von Goethe )

 

WAS KANN ICH FÜR SIE TUN?

Ein Verein ist schnell gegründet – Keineswegs!

Sie sollten bereits eine genaue Vorstellung von dem Namen, Sitz und der Rechtsform des Vereins haben. Der Vereinszweck muss feststehen, sowie ein Vorstand als gesetzlicher Vertreter des Vereins. Dabei kommt es auch auf die Mitgliederversammlung an.

Diese ist nur beschlussfähig ab 3 Mitgliedern. Soll der Verein auch im Vereinsregister eingetragen werden, so müssen mindestens 7 Gründungsmitglieder die Satzung unterzeichnen.

Insbesondere bei der Ausarbeitung der Vereinssatzung sollen Sie sich nicht auf Experimente einlassen.

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